Fit für 55-Paket umsetzen: Betriebe brauchen Planungssicherheit

Das EU-Parlament hat am 12. September umfangreiche Änderungen der Richtlinie über erneuerbare Energien (RED) beschlossen. Die RED-Richtlinie ist ein zentraler Baustein des Fit für 55-Pakets der EU-Kommission. Dazu erklärt ZDH-Generalsekretär Schwannecke:
„Es ist gut, dass sich das wichtige Ziel, Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen, nun in der überarbeiteten Erneuerbare Energien-Richtlinie findet und dort aufgenommen wurde, und dass es sich nicht länger nur in einer Notfallverordnung wiederfindet. Um die Energie- und Klimawende voranzubringen, braucht es genau solche Initiativen, damit Handwerksbetriebe ihren Beitrag zur Transformation leisten können und Verbraucherinnen und Verbraucher erleben, dass Wandel stattfindet.

Darüber hinaus legt die RED-Richtlinie richtigerweise fest, dass es den Mitgliedstaaten überlassen bleibt, die Fachkräftesicherung entsprechend ihrer jeweiligen nationalen Qualifikationssysteme vorzunehmen. Das gewährleistet, dass in Deutschland weiter das bewährte duale Ausbildungssystem zum Tragen kommt, das Kernelement für die Sicherung des Fachkräftenachwuchses des Handwerks und des ZDH ist und für dessen Stärkung sich der ZDH aktiv einbringt, sei es beispielsweise durch eine stete Mitarbeit an der notwendigen Anpassung von Ausbildungsverordnungen oder im Prüfungswesen.

Nach dem absehbaren Abschluss der letzten Gesetzgebungsverfahren des Fit für 55-Pakets muss der Fokus nun darauf gerichtet sein, die Maßnahmen praxisnah umzusetzen. Handwerksbetriebe brauchen Rechts- und Planungssicherheit. Sie müssen darauf vertrauen können, dass die Politik mühsam erzielte Kompromisse nicht kurzfristig wieder in Frage stellt.“

Quelle: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH)

Bild: ZDH/Henning Schacht

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