Meisterprüfungsausschüsse

Wo und in welchen Gewerken Meisterprüfungen in Deutschland abgelegt werden können, darüber gibt jetzt eine vom Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) in Zusammenarbeit mit den 53 Handwerkskammern erstellte Übersicht Auskunft. Darin finden sich die Daten über die Anzahl und regionale Verortung von Meisterprüfungsausschüssen für alle Handwerke und handwerksähnlichen Gewerbe, in denen eine Meisterprüfung abgelegt werden kann. Die Übersicht enthält Angaben sowohl zu den großen Handwerken wie etwa der Elektrotechnik mit 69 Meisterprüfungsausschüssen genauso wie für kleinere Handwerk wie beispielsweise die Chirurgiemechanik mit einem Meisterprüfungsausschuss. All diejenigen, die an Meisterprüfungen interessiert sind, haben somit nun die Möglichkeit, auf den Internetseiten des ZDH bundesweit die Informationen und Ansprechpartner bei den Kammern zu Meisterprüfungsausschüssen abzurufen, und das in Listen- und in Kartenform.
„Die über 1.200 Meisterprüfungsausschüsse im Handwerk mit ihren rund 6.000 ehrenamtlichen Prüferinnen und Prüfern sind ein ganz wesentliches und tragendes Element des Gesamtsystems der beruflichen Bildung. Sie tragen entscheidend dazu bei, die berufliche Bildung und Weiterqualifizierung am Laufen zu halten. Ohne diesen ehrenamtlichen Einsatz der Prüferinnen und Prüfer wäre die berufliche und betriebliche Ausbildung in Deutschland wohl kaum aufrecht zu erhalten“, betont Hans Peter Wollseifer, Präsident des Zentralver-bandes des Deutschen Handwerks (ZDH).
Jährlich bestehen rund 20.000 Absolventinnen und Absolventen erfolgreich ihre Meisterprüfung im Handwerk. Sie sind die dringend benötigten Fach- und Führungskräfte, die ihr Handwerk meisterhaft beherrschen, das Knowhow zum Ausbilden von Lehrlingen mitbringen und Betriebe führen können. Der Meisterbrief, den die Absolventinnen und Absolventen nach erfolgreich abgelegten Prüfungen in Händen halten, ist nicht nur eine hoch angesehene Qualifikation. Er ist ein Qualitätsstandard und ein Qualitätsversprechen.
Ein Meisterprüfungsausschuss besteht aus 5 Mitgliedern. Seine Aufgabe ist es zu prüfen, ob die angehenden Meisterinnen und Meister die fachtheoretischen, fachpraktischen, betriebswirtschaftlichen und pädagogischen Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse besitzen, die sie zum Führen des Meistertitels berechtigen.

Weiterführende Informationen zu den Meisterprüfungsausschüssen
finden Sie unter folgendem Link:
https://www.zdh.de/meisterpruefungsausschuesse/

 

Quelle:

zdh-aktuell 21/2018

Herausgeber:
Zentralverband des Deutschen Handwerks
Deutscher Handwerkskammertag
Unternehmerverband Deutsches Handwerk
Telefon: 030 / 20619-370
Telefax: 030 / 20619-59370
E-Mail: presse@zdh.de
Internet: http://www.zdh.de

Bild: Bjoern Wylezich – stock.adobe.com

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