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Beim Heizungsgesetz ist nur eine erste wichtige Etappe geschafft

Anlässlich der Verabschiedung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) im Bundestag am 8. September erklärt ZDH-Präsident Jörg Dittrich:

„Auf dem Weg zu mehr Planungssicherheit für die Betriebe und ihre Kundinnen und Kunden ist mit der Verabschiedung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) im Bundestag eine erste wichtige Etappe geschafft. Die Betriebe konnten ihre Kundschaft zuletzt zum Heizungstausch angesichts der Vielzahl an offenen Fragen kaum seriös beraten. Mit dem jetzt verabschiedeten Gesetz besteht zumindest Klarheit darüber, welche Heizungen zu welchen Zeitpunkten und in welchen Gebäudetypen gesetzlich vorgeschrieben sind. Zudem enthält das Gesetz nicht mehr eine einseitige Festlegung auf nur eine Technologie, die der Wärmepumpe, sondern hat nicht zuletzt auf Drängen des Handwerks weitere Technologien wie etwa das Heizen mit Holzpellets ins Gesetz aufgenommen.

Auch wenn diese erste Etappe geschafft ist, liegen noch zahlreiche weitere vor uns: Beim Wärmeplanungsgesetz, das die Grundlage für das GEG darstellt, sind weiter viele Fragen offen. Politik muss für einen fairen, mittelstandsgerechten Wettbewerb sorgen, was Anbietervielfalt und tragbare Kosten beinhaltet. Unbedingt gilt es, einen offenen Zugang zu den Energie-Dienstleistungsmärkten zu gewährleisten. Ansonsten drohen Wettbewerbsverzerrungen gerade auch für die Handwerksbetriebe, die dezentrale Versorgungslösungen anbieten oder unterstützen. Jede und jeder muss auch künftig das Recht haben, sich für eine dezentrale Lösung zu entscheiden.

Auch bei der Förderkulisse wurde bislang höchstens eine Zwischenetappe erreicht: Denn bislang existieren lediglich Eckpunkte für die Fördersystematik. Um die notwendigen Investitionsanreize zu setzen, muss die gesamte Förderkulisse der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), bei der die Förderung für den Bereich Wärme und Heizung ein Teil ist, in sich schlüssig, konsistent und widerspruchsfrei sein. Das heißt, den Grundsatz „Gebäude als System“ sowohl im Ordnungsrecht als auch in der Fördersystematik konsequent umzusetzen. Die Beratungen zu den weiteren Förderbausteinen müssen nun schnell aufgenommen werden. Denn die Baukonjunktur braucht dringend Impulse, besonders auch mit Blick auf die gesellschaftlich relevanten wohnungsbaupolitischen Ziele. Daher plädieren wir als Handwerk dafür, die geplante Anhebung der Neubaustandards auszusetzen.

Vor dem Hintergrund der Verunsicherungen und Turbulenzen während des GEG-Gesetzgebungsprozesses appelliere ich an die Politik, die in der Praxis gewonnenen Erfahrungen des Handwerks bei den nun anstehenden gesetzlichen Regelungen zur Wärmeplanung und Förderkulisse von Beginn an mit einzubeziehen, um zu einem Ergebnis zu gelangen, das vor Ort umsetzbar ist und auf dessen Grundlage das Handwerk dann seinen Beitrag zur Energiewende leisten kann.“

Quelle: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH)

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