Gebührenordnung der Friseur-Innung Euskirchen

Bekanntmachung der Gebührenordnung der Friseur-Innung Euskirchen

Als Körperschaft des öffentlichen Rechts übernimmt die Friseur-Innung Euskirchen anstelle staatlicher oder kommunaler Behörden und ermächtigt durch die Handwerkskammer Aachen eine Vielzahl von hoheitlichen Aufgaben. Die Rechtsgrundlage für das Handeln der Innung sind eine Reihe von gesetzlichen Grundlagen, die Satzung der Innung und die durch die Innungsversammlung erfolgten Beschlüsse.

Die Innungsversammlung hat in der letzten Innungsversammlung am 6. Juli 2021 eine Gebührenordnung und einen Gebührentarif beschlossen.

Die Veröffentlichung erfolgt durch Rundschreiben. Außerdem wird in dem Veröffentlichungsorgan der Handwerkskammer Aachen ein Hinweis auf die Auslage in der Geschäftsstelle abgedruckt und zusätzlich erfolgt die Veröffentlichung auf dieser Internetseite. Die Gebührenordnung tritt an dem ersten Tag des auf die Veröffentlichung folgenden Kalendermonats in Kraft.

Gebührenordnung der Friseur-Innung Euskirchen

Gebührentarif zur Gebührenordnung der Friseur-Innung EU

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