Kreishandwerkerschaft Niedersachsen-Mitte

Region Bremen: Handwerker-Parkgenehmigung des Kommunalverbunds

Der Kommunalverbund Niedersachsen/Bremen hat eine regionale Handwerker-Parkgenehmigung entwickelt.

Welche Kommunen sind umfasst?
Bremen, Achim, Bassum, Berne, Bruchhausen-Vilsen,
Delmenhorst, Dötlingen, Ganderkesee, Grasberg, Hambergen,
Harpstedt, Lemwerder, Lilienthal, Osterholz-Scharmbeck,
Ottersberg, Oyten, Ritterhude, Schwanewede, Stuhr, Syke,
Thedinghausen, Twistringen, Verden, Weyhe, Wildeshausen
und Worpswede.

Wer kann die Handwerker-
Parkgenehmigung bekommen?

Antragsberechtigt sind Handwerksbetriebe,
– die bei der zuständigen Handwerkskammer
registriert sind und

– ein Handwerk oder ein handwerksähnliches
Gewerbe ausüben und

– regelmäßig Bau-, Reparatur-, oder Montagearbeiten
außerhalb des eigenen Betriebs durchführen und

– ein Geschäftsfahrzeug einsetzen, das zum
Materialtransport oder als Werkstattwagen genutzt wird.

Anträge für eine regionale Handwerker-Parkgenehmigung können innerhalb des Geltungsbereichs bei der zuständigen
Straßenverkehrsbehörde entweder am Betriebssitz oder am Einsatzort gestellt werden.
Antragstellende Unternehmen außerhalb des Geltungsbereichs können die Antragsbehörde innerhalb des
Geltungsbereichs frei auswählen.

Hier finden Sie den Info-Flyer hierzu und die Liste der Personen, bei denen Sie den entsprechenden Antrag stellen können.

Flyer Handwerker-Parkgenehmigung
Ansprechpersonen Handwerkerparkgenehmigung

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