Kreishandwerkerschaft Niedersachsen-Mitte

Frist für Vorlage der Schlussabrechnung

Corona-Hilfen:

Frist für Vorlage der Schlussabrechnung läuft am 31.03.2024 aus – Forderungen nach einer Verlängerung der Frist

 

·      Niedersächsische Unternehmen haben stark von den Corona-Hilfsprogrammen profitiert:
Insgesamt 6,4 Milliarden Euro sind in 330.000 Fällen bewilligt worden.

·      Weit über die Hälfte der Empfänger hat jedoch bislang noch keine Endabrechnung vorgelegt und die Frist hierfür läuft am 31. März 2024 aus.

·      Sofern bis zu diesem Stichtag keine Schlussabrechnung vorgelegt wird, findet ein Vollwiderruf statt, d.h. die Empfänger müssen die gesamte Summe zurückerstatten.

·      Bislang liegen der NBank jedoch nur 42 Prozent der Endabrechnungen für die Überbrückungshilfen I bis III und nur 37 Prozent der Endabrechnungen für die Überbrückungshilfe III plus und Überbrückungshilfe IV vor.

·      Aus diesem Grund spricht sich das Land Niedersachsen für eine Fristverlängerung über den 31. März hinaus aus (Verlängerung um ein Jahr), allerdings möchte der Bund (ebenso wie einige andere Bundesländer) derzeit an der bisherigen Frist festhalten. Bei der fehlenden Einreichung der Schlussrechnung handelt es sich anscheinend um ein bundesweites Phänomen, denn in keinem Bundesland liegt man bei über 50 % an eingereichten Schlussabrechnungen. Anstelle einer Fristverlängerung werden zudem Überlegungen angestellt, ob man mit Ausnahmeregelungen oder einer Fristverlängerung mit Säumniszuschlag von beispielsweise 10 % arbeiten könne. Auch die Bundessteuerberaterkammer, der Deutsche Steuerberaterverband e.V., die Wirtschaftsprüferkammer sowie die Bundesrechtsanwaltskammer haben sich Ende Februar mit einem offenen Brief für einen einfacheren und effizienteren Prüfprozess und die Verlängerung der Einreichungsfrist ausgesprochen.

 

Es bleibt aktuell noch unklar ist, ob und in welcher Weise eine Fristverlängerung erfolgt, daher bitten wir um Beachtung der Frist.

 

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