Kreishandwerkerschaft Niedersachsen-Mitte

Beantragung von Kurzarbeitergeld

Aufgrund der aktuellen Lage zum Corona-Virus, hat die Bundesregierung den Zugang zum Kurzarbeitergeld vorübergehend erleichtert (bis 31.12.2020).

Kurzarbeitergeld beantragen, bedeutet erstens eine „Anzeige“ zu machen (Voraussetzung) und danach einen Antrag (Verfahren) zu stellen.

Die Anzeige des Arbeitsausfalls muss in dem Monat eingehen, in dem die Kurzarbeit beginnt.

Eine Begründung des erheblichen Arbeitsausfalls ist erforderlich.

Anzeige und Antrag

Das Formular, das Sie benötigen, um den Arbeitsausfall anzuzeigen, können Sie bei der Bundesagentur für Arbeit herunterladen:
Formular zur Anzeige des Arbeitsausfalls

Den Antrag auf Kurzarbeitergeld können Sie ebenfalls bei der Bundesagentur für Arbeit herunterladen:
Antrag auf Kurzarbeitergeld

Sie können Kurzarbeitergeld auch online bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Seite „Kurzarbeitergeld“

Hinweis

Folgende betriebsinterne Regelungen beziehungsweise Fristen müssen Sie gegebenenfalls beachten:

  • Vereinbarungen mit dem Betriebsrat und gegebenenfalls Ankündigungsfristen, sofern vorhanden
  • Kurzarbeiterklausel in Arbeitsverträgen tarifliche Regelungen bei der Einführung von Kurzarbeitergeld
  • unter Umständen: Einzelvereinbarung mit den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern abschließen

Mehr Informationen erhalten Sie in diesen Videos: So beantragen Sie Kurzarbeitergeld.

Beide Videos sind auch auf Youtube verfügbar (Kurzarbeitergeld Voraussetzungen und Verfahren).

Bild: fizkes – stock.adobe.com

 

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