Innung für Sanitär- und Heizungstechnik Euskirchen

Gebührenordnung der Innung für Sanitär- und Heizungstechnik Euskirchen

Bekanntmachung der Gebührenordnung der Innung für Sanitär- und Heizungstechnik Euskirchen

Als Körperschaft des öffentlichen Rechts übernimmt die Innung für Sanitär- und Heizungstechnik Euskirchen anstelle staatlicher oder kommunaler Behörden und ermächtigt durch die Handwerkskammer Aachen eine Vielzahl von hoheitlichen Aufgaben. Die Rechtsgrundlage für das Handeln der Innung sind eine Reihe von gesetzlichen Grundlagen, die Satzung der Innung und die durch die Innungsversammlung erfolgten Beschlüsse. Die Innungsversammlung hat am 25. November 2020 eine Gebührenordnung und einen Gebührentarif beschlossen.

Die Veröffentlichung erfolgte durch Rundschreiben oder Auslage in der Geschäftsstelle. Die Veröffentlichung erfolgt außerdem auf dieser Internetseite.

Die Gebührenordnung tritt an dem ersten Tag des auf die Veröffentlichung folgenden Kalendermonat in Kraft.

Gebührenordnung der Innung für Sanitär- und Heizungstechnik Euskirchen

Gebührentarif zur Gebührenordnung der Innung für Sanitär- und Heizungstechnik Euskirchen

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