Innung für Sanitär- und Heizungstechnik Euskirchen

Neue Pflichten für Arbeitgeber ab dem 1. August 2022

Die Europäische Union (EU) hat eine neue Richtlinie erlassen, die Arbeitgeber dazu verpflichtet, den Arbeitsvertrag detailliert und verständlich zu formulieren. Deutschland war verpflichtet, die Regelungen bis zum 01. August 2022 in deutsches Recht umzusetzen. Gerade noch rechtzeitig hat der Bundestag am 23. Juni den Gesetzentwurf verabschiedet, so dass das Gesetz am 01.08.2022 in Kraft treten kann, wenn der Bundesrat zustimmt. Es bringt zahlreiche arbeitsrechtliche Änderungen im Nachweisgesetz und anderen Gesetzen mit sich, die von großer Bedeutung für die Praxis sind.

(Autorin Felicitas Flossdorf – Fachverband SHK NRW)

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