Maler- und Lackierer-Innung Euskirchen

Gebührenordnung der Maler- und Lackierer-Innung Euskirchen

Bekanntmachung der Gebührenordnung der Maler- und Lackierer-Innung Euskirchen

Als Körperschaft des öffentlichen Rechts übernimmt die Maler- und Lackierer-Innung Euskirchen anstelle staatlicher oder kommunaler Behörden und ermächtigt durch die Handwerkskammer Aachen eine Vielzahl von hoheitlichen Aufgaben. Die Rechtsgrundlage für das Handeln der Innung sind eine Reihe von gesetzlichen Grundlagen, die Satzung der Innung und die durch die Innungsversammlung erfolgten Beschlüsse.

Die Innungsversammlung hat am 27.08.2021 eine Gebührenordnung und einen Gebührentarif beschlossen.

Die Veröffentlichung erfolgt durch Rundschreiben und auf dieser Internetseite. Die Gebührenordnung tritt an dem ersten Tag des auf die Veröffentlichung folgenden Kalendermonats in Kraft.

Gebührenordnung der Maler- und Lackierer-Innung Euskirchen

Gebührentarif zur Gebührenordnung der Maler- und Lackierer-Innung Euskirchen

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