Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe Innung Düren-Jülich

Gebührenordnung der Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe Innung Düren-Jülich

Bekanntmachung der Gebührenordnung der Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe Innung

Düren-Jülich

Als Körperschaft des öffentlichen Rechts übernimmt die Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe Innung Düren-Jülich anstelle staatlicher oder kommunaler Behörden und ermächtigt durch die Handwerkskammer Aachen eine Vielzahl von hoheitlichen Aufgaben. Die Rechtsgrundlage für das Handeln der Innung sind eine Reihe von gesetzlichen Grundlagen, die Satzung der Innung und die durch die Innungsversammlung erfolgten Beschlüsse.

Die Innungsversammlung hat in der letzten Innungsversammlung am 07. Dezember 2020 eine Gebührenordnung und einen Gebührentarif beschlossen.

Die Veröffentlichung erfolgt durch Rundschreiben oder durch Bekanntmachung in dem Veröffentlichungsorgan der Handwerkskammer Aachen. Die Veröffentlichung erfolgt zusätzlich auf dieser Internetseite. Die Gebührenordnung tritt an dem ersten Tag des auf die Veröffentlichung folgenden Kalendermonats in Kraft.

Gebührenordnung der KFZ-Innung DN-Jülich

Gebührentarif zur Gebührenordnung der Innung Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe

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