Gebührenordnung der Baugewerbe-Innung Heinsberg

Als Körperschaft des öffentlichen Rechts übernimmt die Baugewerbe-Innung Heinsberg anstelle staatlicher oder kommunaler Behörden und ermächtigt durch die Handwerkskammer Aachen eine Vielzahl von hoheitlichen Aufgaben. Die Rechtsgrundlage für das Handeln der Innung sind eine Reihe von gesetzlichen Grundlagen, die Satzung der Innung und die durch die Innungsversammlung erfolgten Beschlüsse.

Die Innung hat in der letzten Innungsversammlung am 01. September 2021 eine Gebührenordnung und einen Gebührentarif beschlossen.

Die Veröffentlichung erfolgt durch Rundschreiben oder durch Bekanntmachung in dem Veröffentlichungsorgan der Handwerkskammer Aachen. Die Veröffentlichung erfolgt zusätzlich auf dieser Internetseite. Die Gebührenordnung tritt an dem ersten Tag des auf die Veröffentlichung folgenden Kalendermonats in Kraft.

Gebührenordnung Baugewerbe-Innung Heinsberg

Gebührentarif Baugewerbe-Innung Heinsberg

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