Elektro-Innung Nienburg-Weser

Bundesförderung für effiziente Gebäude

Solarwärme (Solarthermie)-Anlagen sind schon heute die beliebteste Erneuerbare Energie in Deutschland: Bereits deutlich über 2 Millionen Haushalte nutzen Solarwärme zur Warmwasser- und Raumwärmebereitstellung.

Seit 2021 erhält das klimaschädliche CO₂ auch beim Heizen einen kontinuierlich steigenden Preis. Wer dann noch ausschließlich mit Öl und Erdgas heizt, muss sich auf einen erheblichen Anstieg der Heizkosten einstellen.

Abhilfe bieten klimafreundliche Solarkollektoren. Sie können mit nahezu jedem anderen Heizsystem kombiniert und auch nachgerüstet werden. Beim Neubau sind sie bereits seit einigen Jahren bundesweit Pflicht.

Die Investition in eine Solarthermieanlage kann u.a. im Rahmen der neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gefördert werden. Die attraktiven Fördersätze unterscheiden sich gegenüber dem 2020 ausgelaufenen Marktanreizprogramm nicht.

Und das ist noch nicht alles: Mit der steuerlichen Förderung bekommen Verbraucher – ganz einfach und ohne vorherigen Antrag oder eine Energieberatung – 20 Prozent der Investitionssumme für ihre neue Solarthermieanlage vom Staat zurück. Die Fördersumme wird von der Steuerschuld abgezogen.

Weit über zehn Millionen Heizungen gelten in Deutschland als ineffizient und veraltet, 4,8 Millionen Heizungen werden noch mit Öl beheizt und 2,4 Millionen Heizungen nutzen bereits Solarkollektoren für eine klimafreundlichere Warmwasser- oder Raumwärmebereitstellung. Ein rechtzeitiger Umstieg spart wegen steigender Kosten fossiler Heizungen bares Geld und schützt das Klima.

Zuschüsse für Solarheizungen müssen immer vor Maßnahmenbeginn (Auftragsvergabe/Vertragsschluss mit dem Installateur bzw. Generalunternehmer oder Contractingvertrag) beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden. Die Inbetriebnahme der Anlage muss innerhalb von 12 Monaten nach Erhalt des Zuwendungsbescheids erfolgen.

Für die Inanspruchnahme der attraktiven Förderangebote gelten Opens external link in new windowtechnische Mindestanforderungen. Diese werden vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) aufgeführt und sind solar erfahrenen Handwerkern für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik bekannt.

Quelle: www.solarwirtschaft.de
Bild: Studio Harmony – stock.adobe.com

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