Lärm am Arbeitsplatz: Ursachen, Folgen und Prävention
Der folgende Artikel zeigt, welche gesundheitlichen Folgen Lärm am Arbeitsplatz haben kann und mit welchem Stufenmodell Unternehmen ihre Beschäftigten wirksam davor schützen können.
Jede dritte anerkannte Berufskrankheit geht auf Lärmschwerhörigkeit zurück. Erfahren Sie, wie Unternehmen ihre Beschäftigten besser schützen können.
Lärm im Job wird oft als unvermeidlich hingenommen. Die Kreissäge in der Werkstatt, die Presslufthämmer auf der Baustelle, das Dauerrauschen in der Fabrik oder das ständige Telefonieren im Großraumbüro – all das gehört für viele zum Arbeitsalltag. Dabei kann Lärm auf Dauer krank machen.
Wer über Jahre hinweg zu viel Lärm ausgesetzt ist, kann sein Gehör dauerhaft schädigen. Fachleute sprechen dann von auralen Lärmwirkungen (aural vom lateinischen „auris“ für Ohr). Am häufigsten kommt dabei die Lärmschwerhörigkeit vor. Sie gilt als chronische, irreversible Schädigung und kann unter bestimmten Voraussetzungen als Berufskrankheit (BK-Nr. 2301) anerkannt werden.
Das Tückische: Dieser Prozess verläuft schleichend und oft ohne Schmerzen. „Und selbst wenn Lärm nicht direkt das Gehör schädigt, kann er Körper und Psyche belasten. Dazu zählen Stressreaktionen, erhöhter Blutdruck, Verärgerung, Reizbarkeit, Nervosität oder Resignation. Die Folge sind Konzentrationsprobleme, sinkende Leistungsfähigkeit und ein erhöhtes Unfallrisiko, etwa wenn Warnsignale oder Zurufe überhört werden.
Lärm am Arbeitsplatz verhindern
Grundsätzlich gilt im Arbeitsschutz das Minimierungsgebot (§ 4 ArbSchG). Für die Praxis heißt das: Lärm muss als erstes dort reduziert werden, wo er entsteht – und nicht erst über Gehörschutz am Ohr.
Zur Orientierung kann das S-T-O-P-Prinzip helfen:
„S“ – Substitution
Gemeint ist: Lärmquellen möglichst vermeiden oder durch leisere Alternativen ersetzen. „Idealerweise wird dieser Aspekt bereits bei der Anschaffung von Maschinen beachtet und die jeweils leiseste, für eine bestimmte Arbeitsaufgabe geeignete Maschine angeschafft“, so der Wissenschaftler.
„T“ – technische Schutzmaßnahmen
Sie setzen direkt an der Lärmquelle oder auf dem Ausbreitungsweg an. So kann es sinnvoll sein, die lautesten Maschinen in einer Fabrikhalle in Schallschutzkapseln einzuhausen, um dort so die Lärmbelastung zu reduzieren.
„O“ – organisatorische Maßnahmen
Sie erfolgen erst, wenn technische Schutzmaßnahmen ausgeschöpft sind. Dazu gehört zum Beispiel, laute Arbeiten in abgetrennte Bereiche zu verlagern, sie zu Zeiten mit weniger Personal durchzuführen oder Arbeitsabläufe so zu planen, dass einzelne Beschäftigte nicht unnötig lange belastet werden.
„P“ – persönliche Schutzmaßnahmen
Wenn sich Lärm trotz aller anderen Maßnahmen nicht ausreichend verringern lässt, ist Gehörschutz unverzichtbar – etwa in Form von Kapselgehörschutz, Gehörschutzstöpseln oder individuell angepassten Otoplastiken.
Wirksamer Lärmschutz endet nicht bei Technik und Ausrüstung. Wichtig sind auch Unterweisung und Sensibilisierung. Begleitet werden sollte all dies durch arbeitsmedizinische Vorsorge: regelmäßige Hörtests, Beratung zum individuellen Risiko und frühzeitige
Intervention, bevor dauerhafte Schäden eintreten. So wird Lärmschutz im Betrieb nicht nur zur Pflicht, sondern zu einem echten Gewinn – für die Gesundheit der Beschäftigten und die langfristige Leistungsfähigkeit Ihres Teams.
Sie möchten Ihren Betrieb sowie die Arbeitsabläufe für Ihre Mitarbeitenden gesundheitsfördernd gestalten? Dann nutzen Sie gerne das Betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM) der IKK classic: ikk-classic.de/bgm
Alle Infos und Tipps vom Experten lesen Sie im IKK Online-Magazin Gesund.Machen.:
ikk-classic.de/laerm-am-arbeitsplatz
Quelle: IKK Classic, Foto: Adobe Stock