Kälteschutz am Arbeitsplatz

Der folgende Artikel der IKK classsic zeigt, warum Kälteschutz am Arbeitsplatz so wichtig ist und welche Maßnahmen Arbeitgeber ergreifen sollten, um ihre Mitarbeitenden sicher durch die kalte Jahreszeit zu führen.

Kälte am Arbeitsplatz kann echte Gesundheitsrisiken bergen. Erfahren Sie, wie Sie mit gezielten Schutzmaßnahmen Ihre Mitarbeitenden sicher durch die kalte Jahreszeit begleiten.

Die kalte Jahreszeit stellt vor allem das Handwerk vor besondere Herausforderungen: Draußen auf der Baustelle, in zugigen Werkstätten oder unbeheizten Hallen – wer bei niedrigen Temperaturen arbeitet, ist erhöhten gesundheitlichen Risiken ausgesetzt. Das Risiko für Arbeitsunfälle steigt – genauso wie die Wahrscheinlichkeit für krankheitsbedingte Ausfälle.

Warum ist das so? Sinkt die Umgebungstemperatur, steigt der körperliche Stress. Der Körper versucht, die Kerntemperatur zu halten, was zu erhöhter Muskelspannung, schnellerer Ermüdung und einem geschwächten Immunsystem führen kann.

Ein effektiver Kälteschutz wirkt dem entgegen, verbessert das Arbeitsklima (im wahrsten Sinne des Wortes) und steigert die Produktivität. Auch die Motivation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter profitiert davon, wenn sie wissen: Der Betrieb sorgt für unsere Gesundheit – auch bei Eis und Schnee.

 

Mit diesen Maßnahmen können Sie Ihre Mitarbeitenden vor Kälte schützen:

  • Kälteschutzkleidung: Sehr wichtig ist die korrekte Passform. Denn Kälteschutzkleidung funktioniert, indem sie Luft in ihren Fasern einschließt, die als Isolator dient. Die Kleidung sollte deshalb weder zu weit noch zu eng sitzen und auch Warnfunktionen, wie Reflexstreifen, sollten integriert sein.
  • Arbeitsbedingungen anpassen: Planen Sie, wenn möglich, Außeneinsätze in den wärmeren Tagesstunden ein und stellen Sie mobile Wärmestationen oder beheizte Pausencontainer bereit.
  • Schulung und Sensibilisierung: Ihre Mitarbeitenden sollten regelmäßig zu Kältegefahren unterwiesen werden. Außerdem ist es wichtig, Frühwarnzeichen von Unterkühlung rechtzeitig zu erkennen und ernst zu nehmen.

 

Pflichten für Arbeitgeber:

Es besteht oft die Annahme, dass die jährliche Kälteschutz-Unterweisung eine einmalige Pflichtübung sei. Das ist nicht korrekt. § 12 ArbSchG fordert, dass die Unterweisung „ausreichend und angemessen“ sein muss. Das bedeutet, sie muss mindestens einmal jährlich erfolgen, sie muss aber auch anlassbezogen erfolgen, wenn sich die Gefährdungslage ändert – und das ist beim Wechsel von warmen zu kalten Witterungsbedingungen der Fall. Um für sichere und gesundheitlich zuträgliche Arbeitsbedingungen zu sorgen, gehört zum Beispiel auch:

  • Raumtemperaturen in Arbeitsräumen sollen mind. +17 °C betragen, bei schwerer körperlicher Arbeit reichen +12 °C.
  • Bei Arbeit im Freien sind geeignete Schutzmaßnahmen (z. B. Schutzkleidung, Pausenregelungen) verpflichtend.
  • Die Gefährdungsbeurteilung muss auch Witterungseinflüsse berücksichtigen.

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Alle Infos lesen Sie im IKK Onlinemagazin Gesund.Machen.: ikk-classic.de/kaelteschutz

Quelle: IKK classic, Foto: Adobe Stock

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