Vereinigte Kreishandwerkerschaft Düren-Euskirchen-Heinsberg

VERSTEHEN | BÜNDELN | HANDELN

Bauschlichtungsstelle

Die Schlichtungsstelle der Kammer hilft bei Streitfällen und ist eine schnelle und preiswerte Alternative zum Bauprozess. Streitfälle auf dem Gebiet des privaten Baurechts sind oft Gegenstand der Rechtsprechung. Sie lassen sich aber auch durch Bauschlichtungsverfahren lösen.
Die Bauschlichtung – und das ist leider viel zu wenig bekannt – stellt die schnelle und preiswerte Alternative zum Bauprozess dar, etwa wenn es darum geht zu klären, was vereinbart ist, ob Mängel in der Ausführung oder Planung vorliegen oder wie die Leistungen abzurechnen sind.
Einige Handwerkskammern in Nordrhein-Westfalen haben besondere Stellen zur Schlichtung in Bausachen eingerichtet. Sie bemühen sich um die gütliche Beilegung von Streitfällen zwischen privaten und gewerblichen Bauherren, Bauhandwerkern, Bauunternehmern, Bauträgern, Architekten und sonstigen Planern.

 

Besichtigung vor Ort
Auch bei der Handwerkskammer für die Region Aachen besteht seit einigen Jahren eine Bauschlichtungsstelle, die unter der Leitung eines erfahrenen Richters steht. Die Jahrzehnte lange richterliche Erfahrung gerade auch in Bauverfahren bietet die Gewähr für eine zügige und sachgerechte Abwicklung der Bauschlichtung.
Die Bauschlichtung ist freiwillig. Zur Antragstellung berechtigt ist grundsätzlich jeder Betroffene, sofern nicht bereits in der Hauptsache ein Rechtsstreit anhängig ist. Zwischen den Beteiligten wird eine Vereinbarung über das Schlichtungsverfahren vermittelt. Sie können sich in der Bauschlichtung durch Rechtsanwälte vertreten lassen, aber vorgeschrieben ist das nicht.
In der Regel trifft man sich vor Ort. Eine gemeinsame Besichtigung der Bauleistung mit dem Vorsitzenden führt oft schon zur Klärung. So lassen sich Lösungen erreichen, die im Prozess nicht möglich wären. Am Ende der Bauschlichtung steht ein Einigungsvorschlag des Vorsitzenden. Der auf dieser Basis protokollierte Vergleich ist wie ein Gerichtsurteil vollstreckungsfähig.
Neben dem Schlichtungsverfahren können die Parteien auch vereinbaren, die Bauschlichtungsstelle als Schiedsgericht tätig werden zu lassen. In diesem Fall endet das Verfahren stets mit einer Entscheidung, das heißt ein Scheitern ist ausgeschlossen.

 

Gemeinsame Lösung
Die Schlichtungsverfahren werden rasch abgewickelt, selbst in komplizierten Fällen dauern sie nur wenige Monate. In der Mehrzahl werden die Verfahren vor der Bauschlichtungsstelle erfolgreich abgeschlossen. Sie sind preisgünstig: Je nach Ergebnis der Verhandlung werden die Kosten unter den Beteiligten geteilt.
„Wenn ich mit den Parteien bei der praktisch obligatorischen Ortsbesichtigung die streitigen Punkte anschaue und wir darüber reden, klärt sich das Meiste schon“, berichtet der Vorsitzende der Bauschlichtungsstelle, Jürgen Franz. „In der Regel finden wir dann eine gemeinsame Lösung, die für beide Seiten wirtschaftlich vernünftig ist und den Streit beendet. Ich kann nur dringend raten, sich vor Beginn eines fast immer langwierigen und immer kostspieligen Bauprozesses ernsthaft über die preiswerte Bauschlichtung Gedanken zu machen. Bauprozesse lohnen sich meist nicht, die Bauschlichtung lohnt sich fast immer.“

Teilen
Teilen