Alternative Betreuung – BGHM – Seminar für Unternehmer (1. Teil)
Warum dieses Seminar?
Sie tragen die Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Beschäftigten und haben daher auch deren betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung sicherzustellen. Die DGUV Vorschrift 2 Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit lässt Ihnen die Wahl zwischen der Regelbetreuung und der alternativen bedarfsorientierten betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung (Alternative Betreuung). Nachdem Sie die Qualifizierung zur Alternativen Betreuung abgeschlossen haben, können Sie Ihren Betrieb sicherheitstechnisch betreuen und über die Notwendigkeit und das Ausmaß einer externen Betreuung selbst entscheiden.
Voraussetzungen für die Teilnahme
- Mitgliedsbetriebe der BGHM mit bis zu 50 Beschäftigte.
- Teilnehmer müssen als Unternehmerin, Unternehmer, Geschäftsführerin oder Geschäftsführer unmittelbar in das Betriebsgeschehen eingebunden sein und persönlich teilnehmen.
Ihr Nutzen
- Einen (externen) Betriebsarzt oder eine (externe) Fachkraft für Arbeitssicherheit müssen Sie nicht regelmäßig beschäftigen oder beauftragen.
- Beratungsleistung können Sie gezielt und bedarfsgerecht anfordern.
- Die Optimierung des betrieblichen Arbeitsschutzes erfolgt direkt durch Sie.
- Unterm Strich ist das für Sie die effektive und kostengünstige Alternative zur Regelbetreuung.
Themen
- Rechtliche Grundlagen – Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und DGUV Vorschrift 2
- BGHM als Partnerin im Arbeitsschutz
- Dienstleistungen der BGHM
- Mögliche Betreuungsanlässe – Beratung durch externe Partnerinnen und externe Partner
- Verantwortung als Unternehmerin und Unternehmer sowie Rechtsfolgen
- Organisation des Arbeitsschutzes
- Gefährdungsbeurteilung
- meineBGHM – Gefährdungsbeurteilung Online
Hinweis
Im Folgenden muss die Ausbildungsstufe II (Unternehmer – 2. Teil) absolviert werden. Die Teilnahme an diesem Seminar berechtigt noch nicht zur Wahl des alternativen Betreuungsmodells nach § 2 Abs. 4 der DGUV Vorschrift 2 sowie deren Anlage 3. Zunächst muss eine Gefährdungsbeurteilung für den eigenen Betrieb angefertigt werden. Anschließend findet ein Abschlussgespräch mit Beratung zur Wirksamkeit der Gefährdungsbeurteilung mit einer Mitarbeiterin bzw. einem Mitarbeiter unserer Berufsgenossenschaft statt. Bei positivem Ausgang dieses Gesprächs wird die Berechtigung zur Alternativen Betreuung durch ein Zertifikat bestätigt. Sie bilden sich regelmäßig fort (mindestens alle fünf Jahre).
Das Seminar ist für Sie kostenfrei.
Die Anmeldung erfolgt bitte bis spätestens 08.12.2023.
Anmeldung
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