Maler- und Lackierer-Innung Fulda-Hünfeld

Schulung zur beauftragten Person für Gefahrgut

  • Datum: 17.05.2024
  • Uhrzeit: 09:00 Uhr bis 12:15 Uhr
  • Ort: Kreishandwerkerschaft Fulda, Rabanusstraße 33, 36037 Fulda

Unternehmer und Inhaber von Betrieben, die an der Beförderung von jährlich mehr als 50 Tonnen (netto) gefährlicher Güter beteiligt sind, müssen einen Gefahrgutbeauftragten schriftlich bestellen. Betriebe, die unterhalb dieser Mengenschwelle liegen, benötigen zwar keinen Gefahrgutbeauftragten, müssen aber sog. „beauftragte Personen“ oder „sonstige verantwortliche Personen“ benennen, die entsprechend geschult werden müssen, um ihre umfangreichen Aufgaben pflichtbewusst wahrnehmen zu können. Das Unterlassen der Schulung wird mit Bußgeld geahndet und hat im Schadensfall haftungsrechtliche Konsequenzen.

Wenn die vorgeschriebene Schulungsbescheinigung der zuständigen Überwachungsbehörde vorgelegt wird, kann sich außerdem ein Vorteil für die Betriebe ergeben, weil i. d. R. dann von den Behörden die oft sehr kurzen Kontrollintervalle verlängert werden.

Betroffen sind in diesem Zusammenhang viele Handwerksbetriebe, besonders aus den Bau- und Ausbaugewerken, aber auch der gesamte Kfz.-Bereich.

Wir empfehlen Ihre Mitarbeiter zum Thema Gefahrgut im 2 Jahres Rhythmus zu schulen, da die ADR (Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße) alle 2 Jahre angepasst wird.

 

Sachgebiete:

  • Rechtsgrundlagen – Nationale und internationale Vorschriften zur Beförderung gefährlicher Güter
  • Aufbau und Systematik der Rahmenverordnung GGVSEB und des ADR
  • Pflichten und Verantwortlichkeiten
  • Eigenschaften von Gefahrgut – Abgrenzung zu Gefahrstoffen
  • Einstufung und Kennzeichnung (UN-GHS / EU-CLP-Verordnung)
  • Einstellung nach UN –Klassifizierung der gefährlichen Güter
  • Kennzeichnung von Gefahrgut (Gefahrzettel/Gefahrtafel) bei Versandstücken bzw. Beförderungseinheiten
  • Verpackung von Gefahrgut
  • Durchführung der Beförderung
  • Geeignete Fahrzeuge für die Gefahrgutbeförderung – Ausrüstung
  • Dokumentation und Begleitpapiere (Beförderungspapier; Schriftliche Weisung)
  • Freistellungsregelungen von den Beförderungsvorschriften für gefährliche Güter
  • Voraussetzungen und Bestimmungen für die Inanspruchnahme von Freistellungsregelungen (Beispiele aus der handwerksbetrieblichen Praxis)
  • Ladungssicherung – Unfallverhütung – Schadensbekämpfung

Kosten
für unsere Innungsbetriebe
120,00 € je Teilnehmer (zzgl. MwSt.)

für Nicht-Mitglieder
180,00 € je Teilnehmer (zzgl. MwSt.)

Anmeldung
Bitte melden Sie sich spätestens bis zum 08.05.2024
über das untenstehende Formular an.

 

Referent ist Herr Laska von der sifar GmbH, der jedem Teilnehmer eine Bescheinigung gemäß Kapitel 1.3 ADR ausstellt.

 

Anmeldung

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