Kreishandwerkerschaft Niedersachsen-Mitte

Grundsteuerreform – Grundstückseigentümer sollten jetzt handeln

Es ist ein Mammutprojekt: Alle Grundstückseigentümer und Immobilienbesitzer in Deutschland müssen in Kürze eine Erklärung für die Neuberechnung der Grundsteuer abgeben. Die Reform der Grundsteuer wurde aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2018 notwendig: Demnach ist die bisherige Einheitsbewertung nicht mehr verfassungskonform.

Für die Umsetzung des neuen Grundsteuergesetzes ist eine umfassende Neubewertung aller Grundstücke notwendig.
Grundstückseigentümer sollten daher wissen, was sie zu tun haben. Auf der Grundlage des reformierten Grundsteuer- und Bewertungsrechts müssen für alle wirtschaftlichen Einheiten des Grundbesitzes neue Bemessungsgrundlagen für Zwecke der Grundsteuer ab dem Kalenderjahr 2025 ermittelt werden. Bis dahin bleiben die bisherigen Einheitswerte maßgebend.

Mit dem Grundsteuer-Reformgesetz wurden die neuen Bewertungsgrundlagen für die Grundsteuer im Bewertungsgesetz – dem sogenannten Bundesmodell – geregelt. Daneben wurde es den Ländern ermöglicht, eigene Grundsteuergesetze zu erlassen.

Die neuen Grundsteuerwerte werden zum Stichtag 1. Januar 2022 erstmals festgestellt und der Grundsteuer ab dem 1. Januar 2025 zugrunde gelegt. Grundstückseigentümer haben ihrem Finanzamt die Grundstücksdaten in einer Feststellungserklärung mitzuteilen.
Die elektronisch abzugebenden Erklärungen können ab dem 1. Juli 2022 über die Steuer-Onlineplattform ELSTER eingereicht werden. Die Abgabefrist läuft bis zum 31. Oktober 2022.

Grundstückseigentümer sind also gut beraten, bereits jetzt die für die Steuererklärung erforderlichen Daten bereit zu halten oder ggfs. zu beschaffen.
Welche Daten das sind, hängt im Wesentlichen davon ab, in welchem Bundesland das Grundstück gelegen ist und welches Grundsteuermodell dort umgesetzt wird. Grundsätzlich bleibt das Berechnungsprinzip für die Grundsteuer aber bei allen Modellen gleich. Die Formel lautet: Grundsteuerwert x Steuermesszahl x Hebesatz = Grundsteuer. Weitere Einzelheiten zur Grundsteuerreform und zu den einzelnen Grundsteuermodellen finden Sie auf der Website des Zentralverbands des Deutschen Handwerks.

https://www.zdh.de/ueber-uns/fachbereich-steuern-und-finanzen/grundsteuer/

 

Teilen
Teilen