Das neue Verpackungsgesetz

Der ZDH hat gemeinsam mit den Experten der Handwerksorganisation einen Flyer erarbeitet,
der die Regelungen des neuen Verpackungsgesetzes zusammenfasst. Das Verpackungsgesetz trat am 1. Januar 2019 in Kraft.

 

Alle Handwerksbetriebe, die Waren verpacken und an Dritte weitergeben, fallen unter den Regelungsbereich des Verpackungsgesetzes. Mithilfe des Flyers können die Betriebe prüfen, ob sie Verpackungen bei einem dualen System anmelden müssen, welche weiteren Verpflichtungen zukünftig zu erfüllen sind und wie sie mit Verpackungen umgehen, die nicht bei einem dualen System anzumelden sind.

 

Derzeit bestehen u. a. noch unterschiedliche Auffassungen über die Auslegung des Begriffs Serviceverpackungen. Offen ist derzeit, unter welchen Voraussetzungen zentral in Serviceverpackungen vorverpackte Waren in Filialen abgegeben werden dürfen, ohne das eine Lizenzierung der Verpackungen durch den Betrieb notwendig ist. Der ZDH bemüht sich um eine handwerksfreundliche Klärung.

 

Zusätzlich zum Flyer hat der ZDH unter http://www.zdh.de/verpackungsgesetz eine Themenseite eingerichtet. Neben den neuen Regelungen finden die Betriebe dort auch Praxisbeispiele, um die eigene Betroffenheit besser beurteilen zu können.

Sie finden den Flyer zur neuen Gewerbeabfallverordnung ab sofort als E-Magazin unter folgendem Link:
https://www.zdh.de/presse/publikationen/info-flyer/das-neue-verpackungsgesetz/
Dieser Link verweist auf die Rubrik ZDH/Presse/Flyer und Broschüren. Dort steht der Flyer auch zum Download mit der Möglichkeit zum Ausdrucken zur Verfügung.

 

Quelle: Zentralverband des Deutschen Handwerks (www.zdh.de)
Bild: Müller Bernd – MEV Agency UG

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