Corona-Virus: Ausfall von Berufsschulunterricht

Die Handwerkskammer Aachen informiert:

 

„Aufgrund der vorübergehenden Schulschließungen sind Auszubildende in dualen Berufsausbildungsverhältnissen grundsätzlich verpflichtet, zur Fortsetzung der Ausbildung im Betrieb zu erscheinen.“

 

Unterstützung von alternativen Lern- und Unterrichtsformen

„Viele Berufsschulen unterstützen ihre Auszubildenden durch Zusendung von Lernmaterial über Lernplattformen oder per E-Mail. Dies gilt insbesondere für die Auszubildenden, die sich in der Oberstufen befinden und im Sommer 2020 ihre Abschluss- oder Gesellenprüfungen ablegen sollen.

 

Viele Berufskollegs in unserem Kammerbezirk haben Auszubildende und Ausbildungsbetriebe über ihr Angebot informiert. Sollte dies nicht überall erfolgt sein, setzen sie sich bitte mit dem jeweils zuständigen Berufskollegs in Verbindung, um das jeweilige Angebot in Erfahrung zu bringen.

 

Wir bitten unsere Ausbildungsbetriebe, ihrer Verantwortung gerecht zu werden und den Auszubildenden zur Bearbeitung dieser Materialien ausreichend Zeit währen der Ausbildungszeit in den Betrieben zur Verfügung zu stellen.“

 


Quelle: Handwerkskammer Aachen
Bild: SimpLine – stock.adobe.com

Teilen
Teilen